Zeiterfassung Gesetz

Was das Gesetz zu Zeiterfassung in Deutschland sagt.

Zeiterfassung Gesetz: Der Beschluss des EuGH

Am 14. Mai 2019 beschloss der Europäische Gerichtshof (EuGH), dass Arbeitgeber europaweit die Arbeitszeit Ihrer Mitarbeiter vollständig und umfassend erfassen müssen. So bald wie möglich soll dieser Beschluss nun in das deutsche Recht umgesetzt werden.

Die Lage vom Zeiterfassung Gesetz sieht also vor, dass sich Arbeitgeber der EU-Staaten um die Einrichtung eines Zeiterfassungssystems bemühen müssen. Dieses System muss letztendlich drei Kriterien erfüllen: Es sollte objektiv, verlässlich und zugänglich sein. In Deutschland war bisher noch keine Verpflichtung zur lückenlosen Arbeitszeiterfassung vorhanden. Arbeitgeber wurden nach §16 ArbZG lediglich dazu verpflichtet, Überstunden und Arbeitszeiten an Sonn- und Feiertagen zu erfassen. Nur für geringfügig Beschäftigte und Branchen nach dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz war bereits vorher eine vollständige Zeiterfassung vorgeschrieben. Nun gilt diese Pflicht für alle. Das stellt Arbeitgeber vor die Herausforderung, ein passendes Zeiterfassungssystem zu finden und in den Arbeitsalltag zu integrieren.

Wie soll das Zeiterfassung Gesetz umgesetzt werden?

Wie genau das Zeiterfassungssystem aussehen soll, ist dem Arbeitgeber überlassen. So lange es die oben genannten Kriterien erfüllt, kann jede Art von System zur Arbeitszeiterfassung genutzt werden. Für einige Unternehmen ist zum Beispiel ein stationäres System wie eine Stempeluhr sinnvoll, bei der sich jeder Mitarbeiter zu Beginn und Ende der Schicht mit einer Karte, einem Chip oder dem Smartphone an- und abmeldet. Dafür wird allerdings eine Infrastruktur inklusive Hardware-Komponenten benötigt. Auch möglich ist die Zeiterfassung per Excel-Tabellen. Somit gibt es verschiedene Möglichkeiten, das Zeiterfassung Gesetz zu erfüllen.

Worauf aber in der heutigen Zeit immer mehr gesetzt wird, ist die Zeiterfassung via Smartphone oder Desktop. Dabei wird einfach in dem entsprechenden System die Arbeitszeit inklusive Pausen- und Fahrtzeiten gestoppt und automatisch berechnet. Die Zeiterfassung App von stressfrei solutions hilft Ihrem Unternehmen bei der Digitalisierung der Arbeitszeiterfassung und spart so eine Menge Zeit und Nerven.

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Zeiterfassung Gesetz – Die Berücksichtigung des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG)

Spricht man vom Zeiterfassung Gesetz, sollte auch das Gesetz zur Arbeitszeit erwähnt werden. Die Arbeitszeit wird in Deutschland in der Regel vom Arbeitszeitgesetz (ArbZG) geregelt. In einigen Fällen, zum Beispiel bei Jugendlichen unter 18 Jahren, gibt es Sonderregelungen. Durch das Gesetz sollen Arbeitnehmer vor Ausbeutung der Arbeitgeber geschützt werden, und es soll eine gewisse Flexibilität der Arbeitszeit verschafft werden, ohne die Gesundheit der Mitarbeiter zu gefährden.

In §3 ArbZG wird die Arbeitszeit der Arbeitnehmer an Werktagen, inklusive Samstag, festgelegt. Die Arbeitszeit darf maximal acht Stunden betragen. In Ausnahmefällen kann sie auf zehn Stunden ausgedehnt werden. Dabei muss auf jede Überschreitung eine entsprechende Verkürzung innerhalb der nächsten sechs Monate folgen. Nach einer Arbeitszeit von sechs Stunden muss eine mindestens 30-minütige Pause folgen, nach neun Stunden eine Pause von 45 Minuten. Nach Ende der täglichen Arbeitszeit müssen außerdem elf Stunden ununterbrochene Ruhezeit eingehalten werden.

Die spezifisch geltenden Regeln sind jedoch je nach Land, Bundesland und Branche unterschiedlich. Deshalb gibt es in der Software von stressfrei solutions die Möglichkeit, Pausenregeln festzulegen. Im sogenannten Pausencheck wird dann angezeigt, ob zu wenig Pause oder eine zu kurze Pause am Stück gemacht wurde. So kann die Einhaltung des ArbZG und des Zeiterfassung Gesetz gewährleistet und jederzeit überprüft werden.

Zeiterfassung Gesetz

In der Software von stressfrei solutions wird angezeigt, wenn zu wenig Pause gemacht wurde.

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